Die Konferenz der Kantonsregierungen wurde am 8. Oktober 1993 gegründet. Sie dient als politische Plattform für die Meinungsbildung unter den Kantonen. Über die KdK können sich die 26 Kantonsregierungen gezielt und abgestimmt in die Bundespolitik einbringen. Der gemeinsame Auftritt der Kantonsregierungen stärkt die Stellung der Kantone im schweizerischen Bundesstaat.
Die vierteljährlich tagende Plenarversammlung ist das oberste Entscheidorgan der KdK. Hier sind alle Kantone durch je ein Mitglied des Regierungsrates mit jeweils einer Stimme vertreten und beschliessen die politischen Geschäfte.
Im Leitenden Ausschuss, dem Führungsorgan der KdK, bereiten neun Regierungsrätinnen und Regierungsräte aus allen Regionen der Schweiz die Geschäfte der Plenarversammlung vor.
Die Schwerpunkte der KdK sind:
- Aussen- und Europapolitik, Ausarbeitung und Umsetzung von bilateralen sektoriellen Abkommen mit der EU
- Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus
- Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
- Digitalisierung der Verwaltung
- Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung beim Bund
- Vollzug von Bundesaufgaben durch die Kantone
Ein ständiges Sekretariat mit Geschäftsleitung, Stab Kommunikation und Sekretariat betreut den Sitzungsbetrieb der Plenarversammlung und des Leitenden Ausschusses und sorgt für den operativen Betrieb der KdK.
Kommissionen, Arbeitsgruppen und Delegationen, in denen Mitglieder kantonaler Regierungen und Verwaltungen Einsitz nehmen, leisten zuhanden der KdK-Organe fachliche Vorarbeiten, stellen Entscheidungsgrundlagen bereit und vertreten die Interessen der Kantone auf nationaler und internationaler Ebene.