Die Kantone können im Rahmen der «kleinen Aussenpolitik» in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge schliessen und mit untergeordneten ausländischen Behörden direkt verkehren. Gemäss Bundesverfassung sind die auswärtigen Angelegenheiten jedoch grundsätzlich Sache des Bundes. Der Bund hat bei der Wahrnehmung der Beziehungen zum Ausland auf die Zuständigkeiten der Kantone Rücksicht zu nehmen und deren Interessen zu wahren.
Im Bereich der Europapolitik sind die Kantone besonders häufig in ihren Zuständigkeiten betroffen. Im Zuge der vertraglichen Beziehungen mit der EU sind vermehrt EU-Regelungen auf kantonaler Ebene umzusetzen. Für den Kanton Luzern stehen die Umsetzung und Weiterentwicklung der Abkommen über die Personenfreizügigkeit sowie die Umsetzung im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, des Asyls und der Migration (Schengen/Dublin) im Vordergrund.
Die Mitwirkung der Kantone erfolgt hauptsächlich über die Konferenz der Kantonsregierungen KdK. Die KdK betreut die europapolitischen Geschäfte von kantonalem Interesse, ist Ansprechpartnerin des Bundes für europapolitische Fragen und stellt die Mitwirkung der Kantone sicher.
Die KdK entsendet kantonale Vertreterinnen und Vertreter in den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE). Zudem verfügt sie über eine Vertretung bei der Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel.
Die Konsultation der Kantone, beispielsweise zu Verhandlungsmandaten des Bundes, erfolgt über die KdK in Form von gemeinsamen Stellungnahmen der Kantonsregierungen.