In vielen Politikbereichen ist der Bund zuständig und erlässt Gesetze, die von den Kantonen zu vollziehen sind. Beispiele sind die Aussenpolitik, die Landesverteidigung, AHV/IV, die Landwirtschaft, der Umweltschutz oder Infrastrukturprojekte. Oft sind aber auch Bund und Kantone gemeinsam für einen Politikbereich zuständig (Verbundaufgaben). Dabei handelt es sich beispielsweise um die Krankenversicherung, den Straf- und Massnahmenvollzug, den Natur- und Landschaftsschutz oder den Regionalverkehr.
Bundesgeschäfte können einen Einfluss auf die kantonalen Kompetenzen, finanziellen Ressourcen, materiellen Interessen und Aufgabenbereiche haben. Der Kanton Luzern muss deshalb möglichst frühzeitig über Entwicklungen in der Bundesgesetzgebung informiert sein, um die eigenen Interessen einzubringen, sei es im Vernehmlassungsverfahren und im nachfolgenden politischen Prozess oder mittels eigener Vorstösse.
Die Stabstelle Aussenbeziehungen berät und unterstützt den Regierungsrat und die Departemente bei der Vertretung der Interessen des Kantons Luzern gegenüber dem Bund.
Folgende Instrumente werden genutzt, um der Stimme des Kantons Luzern auf Bundesebene Gewicht zu verleihen:
- Monitoring, Aufbereitung und Begleitung von relevanten Bundesgeschäften, z.B. Klima-, Energie und Agrarpolitik, Kultur und Bildung, Strafprozessrecht
- Begleitung von Kommissions- und Sessionsarbeit auf Bundesebene, z.B. Sessionsbriefe an die Luzerner Mitglieder von National- und Ständerat
- Treffen zwischen Regierungsrat und Luzerner Bundesparlamentarierinnen und -parlamentariern
- Treffen zwischen Regierungsrat und Bundeskader mit Bezug zum Kanton Luzern
- Koordination der Information zwischen den Departementen
- Aufbau und Pflege eines Netzwerks zur Interessenwahrung