Die Bundesverfassung gesteht den Kantonen das Recht zu, bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite in einem Vernehmlassungsverfahren Stellung zu beziehen.
Für die Stellungnahme zu Vorhaben des Bundes ist der Regierungsrat unter Federführung des zuständigen Departementes und unter Vorbehalt der Mitwirkungsrechte von Bevölkerung und Kantonsrat zuständig. Er kann diese Stellungnahmen mit anderen Kantonen koordinieren.
Gemeinsame Stellungnahmen der Regierungskonferenzen werden durch die Aussenbeziehungen koordiniert.