Zuständigkeiten

Der Regierungsrat vertritt den Kanton nach innen und aussen. Er pflegt die Beziehungen mit den Behörden inner- und ausserhalb des Kantons und nimmt die Interessen gegenüber anderen Kantonen, den Bundesbehörden und dem Ausland wahr. Der Regierungsrat führt die Verhandlungen bei interkantonalen und anderen Verträgen und konsultiert die Kommissionen des Kantonsrats im Hinblick auf den Abschluss genehmigungspflichtiger interkantonaler Verträge. Er schliesst unter Vorbehalt des Genehmigungsrechts des Kantonsrates die Verträge ab.

Der Kantonsrat genehmigt interkantonale Verträge und Verträge mit rechtsetzendem Inhalt, soweit nicht der Regierungsrat für den Abschluss zuständig ist. Weiter übt er die Rechte auf Einreichung des fakultativen Referendums und der Kantonsinitiative beim Bund aus.

Die Departemente wirken in den schweizerischen und regionalen Fachdirektorenkonferenzen mit und sind für die Aussenbeziehungen in ihrem Bereich zuständig.

Die Staatskanzlei unterstützt den Regierungs- und den Kantonsrat sowie die Departemente bei Besuchen, Einladungen und Anlässen der Regierung sowie bei der Kommunikation.

Die Koordination Aussenbeziehungen als Stabstelle im Departementssekretariat des Justiz- und Sicherheitsdepartements unterstützt die Regierung bei der Wahrnehmung ihrer Vertretungsaufgaben in regionalen und nationalen Regierungskonferenzen und bei der Interessensvertretung gegenüber dem Bund. Sie koordiniert die departementsübergreifenden Geschäfte der Aussenbeziehungen in der Verwaltung und berät den Regierungsrat bei Controlling und Weiterentwicklung der Aussenbeziehungen.

Justiz- und Sicherheitsdepartement
Koordination Aussenbeziehungen

Daniela Schempp

Bahnhofstrasse 15

6002 Luzern

Telefon 041 228 83 79

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